Zeugenkontaktstelle
Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude (Zimmer 14). Bitte melden Sie sich
am Eingang bei der Wachtmeisterei. Sie ist besetzt zu den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr).
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Klein (06381/914-214); Vertreterin: Frau Schäffler (06381/914-254)
Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht.
Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.
Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer "ersten Hilfe" durch "Rat und Tat" vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.
Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:
"RAT" = Informationen
- Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern, usw.
- allgemeine Erläuterungen bzgl.
- der Ladung,
- des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei
handelnden Personen,
- der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen,
insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,
- ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern,
jeweils ohne Rechtsberatung ! - Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote
"TAT"= Praktische und fürsorgliche Hilfen
- Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen,
- Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,
- Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten, insbesondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien durch Angeklagte,
- allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen mit
Verständnisschwierigkeiten, - notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,
- Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall
Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.